Als Masseur/in auf freiberuflicher Basis zu arbeiten, ist in Deutschland leicht möglich. Unterschieden wird in dieser Berufsgruppe zwischen therapeutischen Masseur/innen und Wellness-Masseur/innen. Masseur/innen, welche Heilbehandlungen durchführen und somit als therapeutische Masseur/innen gelten, müssen über eine fundierte Ausbildung verfügen, die staatlich anerkannt ist. Auch Physiotherapeuten oder Heilpraktiker dürfen freiberuflich als Heilmasseur/innen ihre Leistungen anbieten. Allerdings sind medizinische Masseur/innen vorwiegend in einem Angestelltenverhältnis tätig. Wellness-Masseur/innen hingegen arbeiten immer auf gewerblicher Basis und benötigen dafür keine formalen Qualifikationen.
Therapeutischer Masseur und Wellness-Masseur: Infos
Kennzeichen therapeutische/r Masseur/innen
- haben eine spezielle Ausbildung
- tragen offiziell die Berufsbezeichnung Masseur/in
- sind vielfach als Arbeitnehmer/innen tätig
Kennzeichen von Wellness-Masseur/innen
- brauchen keine spezielle Ausbildung
- arbeiten meistens selbstständig
- dürfen keine Heilversprechen machen oder Heilbehandlungen durchführen
Was ist ein/e therapeutische/r Masseur/in?
Therapeutische Masseure behandeln Patienten, die unter Rückenproblemen leiden, sich nach einer Verletzung auf Rehabilitation befinden oder Verspannungen haben. Die Patienten werden in der Regel vom behandelnden Arzt an den therapeutischen Masseur überwiesen. Um diese Tätigkeit auszuüben, ist eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich, die staatlich anerkannt wird. Eine Ausbildung zum therapeutischen Masseur und Bademeister dauert rund 36 Monate und erfolgt sowohl theoretisch als auch praktisch.
Die Weiterbildung zum/zur therapeutischen Masseur/in und Bademeister können Sie in Berufsfachschulen absolvieren. Wenn Sie bereits eine Ausbildung als Physiotherapeut oder Heilpraktiker hinter sich haben, können Sie ebenfalls als therapeutischer Masseur auf freiberuflicher Basis arbeiten.
Was ist ein/e Wellness-Masseur/in?
Wellness-Masseur/innen kümmern sich um Entspannungsmassagen, um das körperliche Wohlbefinden Ihrer Klienten dadurch zu verbessern. Um als Wellness-Masseur/in tätig zu werden, sind keine besonderen Qualifikationen vorgeschrieben. Aber auch hier ist es empfehlenswert, wenn Sie zumindest umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Massage erwerben. Als selbstständig tätiger Masseur benötigen Sie in der Regel einen Gewerbeschein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie in Ihren Massageräumlichkeiten Pflegeprodukte verkaufen.
Im Gegensatz zu therapeutischen Masseur/innen dürfen Sie als Wellness-Masseur keine Heilbehandlungen durchführen und auch keine Diagnosen erstellen. Darüber hinaus behandeln Wellness-Masseure ausschließlich gesunde Menschen und erhalten Ihre Bezahlung aus privater Hand, während therapeutische Masseure mit der Krankenkasse abrechnen können.
Freiberuflich oder selbstständig?
Wer als freiberufliche/r Masseur/in arbeiten will, sollte den Unterschied zwischen freiberuflich und selbstständig kennen. Wer eine Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung ausübt, betreibt ein Gewerbe. Die Arbeit muss jedoch auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und dauerhaft durchgeführt werden. Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt und dem Finanzamt an. Das betrifft auch Wellness-Masseur/innen.
Freiberufler hingegen üben ihre Tätigkeit zwar auch selbstständig aus, doch diese Tätigkeiten fallen in die Kategorie der Freiberufler gemäß & 18 des Einkommensteuergesetzes (ESTG). Zu diesen Tätigkeiten zählen Heilpraktiker/innen, Therapeut/innen oder Ärzt/innen. Auch freiberufliche therapeutische Masseure fallen in diese Kategorie.
Voraussetzungen für das Arbeiten als freiberuflicher Masseur
Wenn Sie als freiberufliche/r Masseur/in arbeiten wollen, müssen Sie über eine entsprechende staatlich anerkannte Ausbildung verfügen. Sie können diese Tätigkeit auch in Angriff nehmen, wenn Sie eine Ausbildung zum/zur Heilpraktiker/in oder Physiotherapeut/in in der Tasche haben.
Selbstständig machen können Sie sich aber auch als Wellness-Masseur/in. Dabei handelt es sich um keine geschützte Berufsbezeichnung.
Was benötige ich als selbstständiger oder freiberuflicher Masseur?
Zuerst müssen Sie entscheiden, ob Sie als therapeutischer Masseur oder als Wellness-Masseur tätig werden wollen. Danach gibt es einige organisatorische Anforderungen. Hier spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Umfang der Tätigkeit (hauptberuflich selbstständig oder nebenberuflich)
- Selbstständige Gründung oder Franchisenehmer
- Massagepraxis oder mobile Praxis
- Maßnahmen zur Kundengewinnung
- Buchführung und Kostenrechnung
Umfang der Tätigkeit
Sie können als freiberufliche/r Masseur/in entweder nebenbei Geld verdienen oder sich in vollem Umfang auf diese Tätigkeit konzentrieren. Wenn Sie nebenberuflich starten, ist das Risiko geringer und auch der finanzielle Druck hält sich in Grenzen. Sie können, wenn Ihr Business gut läuft, immer noch hauptberuflich auf selbstständiger Basis als Masseur/in arbeiten.
Selbstständige Gründung oder Franchise
Es gibt mittlerweile Franchiseanbieter, welche nach freiberuflich tätigen Masseur/innen suchen. In diesem Fall stellt der Franchisegeber wichtige Dinge für die Ausübung des Gewerbes zur Verfügung und hilft bei der Kundengewinnung. In vielen Fällen übernimmt er sogar die komplette Einrichtung einer Massagepraxis.
Massagepraxis oder mobil -das ist jetzt die Frage
Als freiberufliche/r Masseur/in können Sie entweder in einer eigenen Praxis oder einem eigenen Wellnessstudio arbeiten oder Sie richten sich einen mobilen Massagesalon ein. Das ist vorteilhaft, wenn Sie Ihre Kunden persönlich vor Ort besuchen und behandeln.
Kundengewinnung und Kundenbindung
Ferner müssen Sie sich als freiberufliche/r Masseur/in um Ihre Kunden kümmern. Sie brauchen dafür die notwendigen Werbekampagnen. Als Franchisenehmer erhalten Sie hierbei Unterstützung vom Franchisegeber. Dazu gehören zum Beispiel Folder, Flyer oder Plakate.
Buchführung und Kostenrechnung
Wenn Sie selbstständig tätig sind, müssen Sie eine genaue Buchführung ins Leben rufen. Der Umfang der Buchführung hängt von der Rechtsform ab, in der Sie tätig sind. Für freiberuflich Tätige reicht in der Regel eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus. Gründen Sie eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, ist jedoch eine doppelte Buchführung notwendig. In allen finanziellen und steuerrechtlichen Angelegenheiten hilft ein qualifizierter Steuerberater.
Nicht zuletzt sind einige Versicherungen notwendig. Freiberuflich tätige Masseur/innen müssen eine Krankenversicherung abschließen. Das gilt vor allem, wenn Sie hauptberuflich Einnahmen aus der Massage erzielen. Hier gelten in Deutschland bestimmte Verdienstgrenzen, ab denen Sie versicherungspflichtig sind. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
Was kostet es, selbstständig oder freiberuflich tätig zu werden?
Die Kosten für die Einrichtung eines eigenen Massagesalons sind natürlich höher. Als Franchisenehmer kommen Sie hier billiger davon. Auch mit einer mobilen Praxis sind die Kosten niedriger. Es fallen jedoch laufende Kosten für Versicherungen und die Lebenshaltung an. Deshalb ist die Aufstellung eines Business-Plans wichtig. Sie können sich auch hier von einem Steuerberater helfen lassen.
Fazit
Als freiberufliche/r Masseur/in haben Sie sicherlich gute Zukunftsperspektiven. Allerdings ist dieser Schritt auch mit viel Arbeit und Selbstdisziplin verbunden. Der berufliche Erfolg hängt in erster Linie von Ihrer persönlichen Qualifikation und Leistungsbereitschaft ab. Auch Geschäftssinn und Glück sind für den Erfolg notwendig.